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Samstag, 4. September 2010
 
 
Verfassungsbeschwerde
Verfassungsbeschwerde Militärsteuer PDF Drucken E-Mail

Die "Verfassungsbeschwerde Militärsteuer" wurde am Montag, 16. Feb. 2009 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe offiziell übergeben.

Bilder vom Tag der Übergabe (klick hier)
(fotografiert von Istar Buscher und Klaus-Martin Voigt)

Die Beschwerdeschrift können Sie hier herunterladen. Sie informiert Sie umfassend über das Problem.

 Download 2009-01-31_Beschwerdeschrift VB-Militaersteuer.pdf

Verfassungsbeschwerde in Sachen Militärsteuer gegen das deutsche Haushaltsgesetz.

Image Durch das Haushaltsgesetz tritt der Bundeshaushalt alljährlich in Kraft. Er besteht aus den direkten einkommensabhängigen Steuern und den indirekten konsumabhängigen Steuern der Menschen in Deutschland (auch die Steuern der sogen. juristischen Personen finanzieren sich über die indirekten Steuern). Diese direkten und indirekten Steuern werden durch den Bundeshaushalt unterschiedslos auch für Waffen, Militär und Kriegseinsätze verwandt.

Menschen, die es mit ihrem Glauben oder mit ihrer Weltanschauung nicht vereinbaren können, dass sie mit ihren eigenen Steuern Aufbau, Unterhalt und weltweiten Einsatz von Rüstung und Militär finanzieren, werden dadurch gezwungen, gegen ihr Gewissen zu handeln. Versuchen sie, ihrer sittlichen Verantwortung nachzukommen und Steuern umzuwidmen, sehen sie sich benachteiligt.

Damit werden die Grundrechte dieser Personen nach Art. 4 Abs.1 (Glaubens- und Gewissensfreiheit) und Art. 3 Abs. 3 (Benachteiligung) verletzt. Besonders betroffen sind Bürgerinnen und Bürger, die bereits wegen Militärsteuerverweigerung Prozesse vor den Finanzgerichten hinter sich haben.

Einige davon reichen als Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer diese Verfassungsbeschwerde ein. Sie werden dabei durch weitere Betroffene unterstützt (Unterstützer). Mit der Verfassungsbeschwerde beantragen sie eine grundrechtskonforme gegenwärtige und zukünftige Haushaltspraxis der Bundesrepublik Deutschland. Diese kann durch ein Zivilsteuergesetz (ZStG) oder ähnliche Maßnahmen, die z.B. das Haushaltsrecht in §8 BHO selbst eröffnet, jederzeit verwirklicht werden.

Die Rechtsgrundlage der Verfassungsbeschwerde ergibt sich aus dem wichtigsten Artikel einer rechtsstaatlichen Verfassung, dem Art. 1 Abs. 3 des Grundgesetzes. Danach sind die Gesetzgebung, die vollziehende Gewalt und die Rechtssprechung an die Grundrechte gebunden, d.h. Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtssprechung dürfen die Grundrechte nicht verletzen oder nur bei Kollision mit anderen Grundrechten einschränken.

Wir, die Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführer, bitten die Leserinnen und Leser dieser Website sich das Unterstützerformular auszudrucken, auszufüllen, zu unterschreiben und zu senden oder zu faxen an: Sepp Rottmayr, Eduard-Schmid-Str. 26, 81541 München, Fax: 089 / 62 421 431.

Stand am 16. 11. 09: 1170 Unterschriften

 Download 2008_11-Unterstützerliste VB-Militärsteuer.pdf

 Kontakt zur Sprecherin: Ulla Klotz

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Die Beschwerdeführenden, Verfassungsbeschwerde Militärsteuer PDF Drucken E-Mail
  1 Dr. Robert F. Antoch, *1945, Psychotherapeut, Düsseldorf
 2 Kurt Büttler, *1944, Religionspädagoge, Landshut/Ndb.
 3 Dr. Marduk Buscher, *1959, Medienwissenschaftler, Baden-Baden
 4 Dr. Brigitte Janus, *1951, Ärztin, Nürnberg
 5 Ria Makein, *1952, Sozialpädagogin, Bedburg-Hau
 6 Dr. Klaus-Dieter Preis, *1953, Allgemeinarzt, Homöopathie, Gößweinstein
 7 Gerlinde Rambow, *1950, Sachbearbeiterin, Weimar
 8 Martin Rambow, *1946, Gemeindepfarrer, Weimar
 9 Sepp Rottmayr, *1936, Berat. Ing. für Tragwerksplanung, München
10 Dr. Wolfgang Steuer, *1943, Arzt, Trossingen

Diese Texte sind auch als Broschüre erhältlich, siehe Material

Beschwerdeführer 1 — Dr. Robert F. Antoch

Image Ich bin 63 Jahre alt und als kleines Kind aus dem Land, in dem ich geboren wurde, vertrieben worden. Ich habe den längsten Teil meines Berufslebens als Psychotherapeut und Psychoanalytiker gearbeitet, bin verheiratet und Vater von zwei erwachsenen Kindern. In den achtziger Jahren bin ich zusammen mit meiner Frau in die Religiöse Gesellschaft der Freunde (Quäker) eingetreten.

Sowohl meinem persönlichen Schicksal als Vertriebener, meiner beruflichen Erfahrung als Schlichter in Gewalterfahrungen als auch meiner religiösen Überzeugung entsprechend ist mir die Ausübung von Gewalt oder gar der Gebrauch von Waffen ein Gräuel. Und darüber hinaus betrachte ich es als einen Angriff auf den gesunden Menschenverstand, wenn Gewalt als ein geeignetes Mittel zur Herstellung sozialer und gesellschaftlicher Ordnung und Gerechtigkeit propagiert wird. Denn auch aus der Geschichte – nicht erst seit den beiden schrecklichen Weltkriegen des vorigen Jahrhunderts, sondern gleichermaßen aus den derzeit um uns herum tobenden Kriegen – ist zu lernen, dass Gewalt immer wieder nur zu Gegengewalt und damit in einen unauflösbaren circulus vitiosus führt.

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Beratung der Gruppe für die Verfassungsbeschwerde

Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland hat das Recht auf Kriegsdienstverweigerung aus Gewissensgründen seinen festen Platz gefunden. Wenn nun nach Artikel 4, Abs. 2 wirklich „niemand … gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden“ darf, wie kommt es dann, dass wir uns als Steuerzahler an diesem Kriegsdienst dennoch beteiligt sehen? – Aus diesem Grund haben meine Frau und ich unter Berufung auf diesen Passus im Jahr 1993 einen Prozess vor dem Finanzgericht in Düsseldorf (Az. 10 K 1678/93 AO) angestrengt. Bei dieser Gelegenheit mussten wir es nicht nur erleben, dass wir den Prozess verloren haben, sondern uns von unserem Richter auch noch die zynische Vermutung gefallen lassen, dass wir uns auf Kosten der Leiden anderer auf unserem guten Gewissen ausruhen wollten! Als ob durch Krieg menschliche Verhältnisse jemals gebessert worden wären.

Deshalb ist mir die Verweigerung des Kriegsdienstes mit der Steuer seit vielen Jahren ein Anliegen, zu dem ich mich als Bürger, als Psychologe und Psychoanalytiker und auch als Quäker nicht nur berechtigt, sondern von meinem Gewissen her auch verpflichtet fühle. Unsere Verfassung, die jungen Menschen die Möglichkeit der Verweigerung des Militärdienstes einräumt, kann uns Erwachsenen dieses Recht doch nicht allen Ernstes vorenthalten, indem sie uns dazu zwingt, den Kriegsdienst mit der Waffe durch den Ankauf eben dieser Waffen erst zu ermöglichen! Denn dass wir durch die gegenwärtige Haushaltspraxis zur Finanzierung kriegerischer Ausrüstungen und Maßnahmen gezwungen werden, können wir als Steuerzahler nicht von uns weisen.

Dieser Zwang verletzt mein Gewissen, und deshalb verweigere ich meine Zustimmung dazu.


Beschwerdeführer 2 — Dr. Marduk Buscher

Image Ich bin im Jahre 1959 geboren, bin promovierter Medienwissenschaftler und arbeite als geschäftsführender Gesellschafter einer Firmengruppe rund um IT und Medien mit zusammen etwa 60 Angestellten. Ich bin Mitglied im Bundeswirtschaftssenat des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) und des Stiftungsrates der Bürgerstiftung Baden-Baden. Ich bin seit über 25 Jahren verheiratet und bin es gewohnt, Verantwortung für mich und andere zu übernehmen.

Mein Vater war als überzeugter Kommunist und Mitglied der Deutschen Jungenschaft vom 1.11.1929 bereits als Jugendlicher mehrfach in Gestapo-Haft und im KZ, weil er HJ- und Wehrmachtseineinrichtungen sabotiert und bekämpft hatte. Von seinem eigenen Vater wurde er kurz vor Kriegsende mit vorgehaltener Waffe den Nazi-Feldjägern überstellt und desertierte nach drei Tagen zu den Amerikanern. Nach dem Krieg engagierte er sich u.a. für die Volksbefragung gegen die „Wiederbewaffnung“ und wurde dafür von staatlicher Seite ausgegrenzt und verfolgt. Meine Tante mütterlicherseits – aus einer kommunistischen deutsch-italienischen Familie stammend – flüchtete 1961 in die DDR und heiratete dort den späteren Innenminister Friedrich Dickel, welcher der Familie schon seit Jahrzehnten verbunden war. Meine Brüder und ich sind in einer absolut antimilitaristischen Auffassung erzogen worden. Bereits mit 7 Jahren verfasste ich eigenhändig Flugblätter gegen den Vietnamkrieg und verteilte sie auf der Straße. Von meinem ersten Taschengeld kaufte ich mir einen Matrizendrucker, der dieses erleichterte. Die Fernsehbilder der Luftangriffe auf Nordvietnam werde ich niemals vergessen können.

Der Musterung und dem Wehr- oder Ersatzdienst entzog ich mich unter größten Schwierigkeiten aus politischen und ethischen Gründen. Es wäre für mich – auch unabhängig von meiner generell antimilitaristischen Überzeugung – undenkbar gewesen, in einem eventuell drohenden deutsch-deutschen Konflikt sozusagen gegen die eigene Familie kämpfen zu sollen. Und auch als „Ersatzdienstleistender“ wäre ich im Krisenfall dem Kriegsminister unterstellt und der Uniformierungs- und Kasernierungspflicht unterstellt worden. „Zur Strafe“ drangsalierte mich die BRD mit jährlichen Betriebsprüfungen meiner gerade gegründeten Firma, weil man angesichts der damaligen Rechtslage offenbar keinen anderen Weg sah, gerichtlich gegen mich vorzugehen. Ich lehnte und lehne auch heute noch die Existenz der Bundeswehr und prinzipiell auch jeder anderen Armee grundsätzlich ab. Gerade die Entwicklung der letzten 10 Jahre hat mir bewiesen, dass diese grundsätzliche Haltung richtig war. Die Einbindung in die Nato und deren (angeblich neue) Ausrichtung zu einer weltweiten Interventionsallianz bestätigten alle meine grundsätzlichen Vorbehalte gegen Rüstung und Militär und im speziellen auch gegen die Bundeswehr.

1999 eröffnete ich in der Baden-Badener Fußgängerzone eine Informationsstelle gegen die Nato-Aggression in Jugoslawien, 2001 und 2003 blockierte ich vor Beginn des Afghanistan- und des Irak-Krieges mehrfach KSK- und US-Einrichtungen auf deutschem Boden. Ich übte zivilen Ungehorsam, ließ mich wegtragen und wurde mit Prozessen und einer Hausdurchsuchung „bestraft“, weil ich Nato-kritische Plakate verteilt hatte. Im Gegenzug verklagte ich mehrfach Josef Fischer und Gerhard Schröder wegen Beteiligung an einem Angriffskrieg. Diese Klagen wurden – wie nicht anders zu erwarten – niedergeschlagen. Selbst dann noch, als 2008 das Bundesverfassungsgericht in den AWACS-Einsätzen einen Verfassungsbruch konstatiert hatte.

Aufgrund meiner politischen und ethischen Erziehung und Entwicklung wird es für mich zunehmend unerträglicher, gegen mein Gewissen durch meine Steuerzahlungen die militärische Rüstung der Bundesrepublik mit zu finanzieren und damit auch die moralischen und wirtschaftlichen Folgen (wie den Hunger auf der Welt, den Zerfall der Zivilgesellschaft in Arm und Reich, die Gefahr von Anschlägen gegen die Bundesrepublik – bis hin zu einem denkbaren Atomkrieg) mit tragen zu müssen.

Da es mir als Unternehmer nicht möglich ist, meine Überzeugung und Verzweiflung auf anderem, legalem Wege zu demonstrieren, und jede Form des zivilen Ungehorsams, zum Beispiel ein einseitiger Steuerboykott, die Existenz von mehr als 60 Arbeitsplätzen gefährden würde, betreibe ich die Verfassungsbeschwerde in ihrem Ziel, das Recht auf Kriegssteuerverweigerung verfassungsmäßig durchzusetzen. Hierin besteht meine letzte Hoffnung, auch weiterhin konstruktiv an der Gestaltung einer friedlichen Zukunft mitwirken zu können, wie ich es bisher in vielen gesellschaftlichen Bereichen getan habe.


Beschwerdeführer 3 — Kurt Büttler

Image Ich bin 63 Jahre alt, verheiratet und Vater von 2 Kindern. Ich arbeitete als Religionspädagoge an beruflichen Schulen und als Fachmitarbeiter bei der Regierung von Niederbayern. Ebenso war ich im Auftrag der bayerischen Landeskirche im Bereich der Aus- und Fortbildung von Religionspädagogen tätig.

1947 kam ich mit meiner Mutter und Schwester (ohne Vater) als Folge des Krieges nach Niederbayern. Seit dieser Zeit weiß ich, wie es sich anfühlt, fremd zu sein – Flüchtling und evangelisch –, in bescheidensten Verhältnissen aufzuwachsen und mit Gleichaltrigen nicht mithalten zu können.

Als Christ weiß ich mich an die friedensstiftenden Weisungen des Evangeliums gebunden. Daraus folgt auch mein ehrenamtliches Engagement in der Kirchengemeinde und in der Stadt Landshut. So leite ich z. B. Bibelgespräche, bin Gründungsmitglied und langjähriger Vorstand des Landshuter Arbeitskreises Partnerschaft mit der Dritten Welt e.V. und betreibe eine enge Zusammenarbeit mit dem Haus International, der Friedensinitiative Landshut, UNICEF, amnesty international und dem Interreligiösen Forum Landshut. Also überall dort, wo ich exemplarisch für Entwicklung und Gerechtigkeit, Verständigung und Frieden arbeiten kann. Für alle diese Bemühungen wurde mir 1995 die Goldene Bürgermedaille der Stadt Landshut verliehen. Image

Je intensiver die beschriebene Arbeit wurde, umso klarer zeichnete es sich für mich ab, wie sehr Rüstung und Krieg Entwicklung behindern, Verständigung und Frieden verunmöglichen,  und dass ich mit meinen Steuern gezwungenermaßen diesen Tatbestand befördere. Ich empfinde es als mehr denn eine „unbillige Härte“, mit den finanziellen Folgen meiner Erwerbstätigkeit mein öffentliches Engagement mit meinen Idealen zu konterkarieren. Ich vertrete in Beruf und Freizeit einerseits pazifistische Positionen und muss andererseits Rüstung und Krieg finanzieren. Eine Schizophrenie, die ich nicht länger aushalten will. Als Religionspädagoge (jetzt im Vorruhestand) erziele ich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und kann keine Steuern einbehalten. So musste ich einen Antrag auf Stundung meiner Steuerschuld stellen oder gegen den Einkommensteuerbescheid Einspruch erheben, was dann bis vor das Finanzgericht (Az.: 11 K 964 / 92; Az.:11 K 1691 / 95; Az.:11 K 3787 / 98; Az.:11 K 3114 / 99) bzw. den Bundesfinanzhof (Az.: VI R 89/ 94; Az.: VI B 21 / 99; Az.: VI B 58 / 00) in München ging. Beinahe 10 Jahre beschritt ich diesen Weg mit nicht unerheblichen finanziellen und zeitlichen Aufwendungen – ohne Erfolg. Aber ich musste das tun, weil ich der Überzeugung bin, die das Berliner Amtsgericht in einem Mauerschützenprozess wie folgt formulierte: „An jeden sind besondere Anforderungen zu stellen, wenn es sich um Angriffe auf das Leben handelt. … Die deutsche Geschichte lehrt, dass nicht alles, was Gesetz ist, auch Recht ist. … Im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts darf man nicht schnell sein Gewissen abschalten, wenn es um Tötung von Menschen im Sinn der Obrigkeit geht. … Man muss sein Gewissen rechtzeitig prüfen.“ (Aus der Urteilsbegründung vom 20. 01. 1992).

Als Ergebnis solch einer Gewissensprüfung sehe ich heute nur den Weg einer Verfassungsbeschwerde und werde zu diesem Schritt durch eine Politik bestärkt, die von „größer gewordener deutscher Verantwortung in der Welt“ spricht und deutsche Truppenpräsenz bei Kriegen meint, gleichzeitig aber Kriegsvermeidung im Vorfeld aufgrund massiver wirtschaftlicher Interessen unterlässt – und das auch mit meinem Geld. Dabei zeichneten sich alle Kriege, bei denen deutsche Truppen zurzeit beteiligt sind, Jahre zuvor ab. Für eine rechtzeitige präventive und zivile Kriegsvermeidung und für zivile Zwecke wüsste ich gerne meine Steuern verwendet. Ich bin der Auffassung, dass Steuerzahlen ein Ausdruck sozialer Verantwortung ist. Folglich geht es mir niemals darum, den staatlichen Haushalt zu schmälern. Es geht mir darum, dass ich nicht gegen mein Gewissen gezwungen werde, Rüstung und Krieg mitfinanzieren zu müssen. Für mein Gewissen macht es keinen Unterschied, ob ich die Waffen persönlich in die Hand nehme, oder ob ihr Gebrauch durch einen Militärhaushalt, in den auch meine Steuern fließen, mitfinanziert wird. Weil im geltenden Haushaltsgesetz Mittel bereitgestellt werden, die die „Tötung von Menschen im Sinn der Obrigkeit“ ermöglichen und ich dies als Unrecht erkenne, auch wenn es Gesetz ist, kann und will ich mein „Gewissen nicht abschalten“. Ich will nicht gegen meine Überzeugung leben, darum führe ich diese Beschwerde, damit der in unserem Grundgesetz garantierte Gewissensschutz auch für mich Wirklichkeit wird.

 

Beschwerdeführerin 4 — Dr. Brigitte Janus

Image Krieg ist das größte Verbrechen an der Menschheit, das ich in keiner Weise unterstützen will. Mein Gewissen verbietet es mir, andere Menschen und andere Völker als Feinde zu betrachten, die im so genannten „Ernstfall“ getötet werden dürfen. Jeder Mensch hat das Bedürfnis nach Liebe, Geborgenheit und Anerkennung. Jeder Mensch braucht Nahrung, Kleidung, Wohnung, Bildung und Arbeit. Albert Schweitzer sagte: „Ich bin Leben, das leben will, inmitten von Leben, das leben will.“ Ich bin als Mensch dem Leben verpflichtet. Krieg zerstört, was im Artikel 1 des Grundgesetzes unmissverständlich festgeschrieben ist: „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Es geht um die Würde aller Menschen.

Wir leben in einem Umbruch: Niemals in der Menschheit war es möglich, dass der Mensch alles menschliche Leben auf diesem Planeten auslöschen konnte. Nie zuvor war es möglich, die Raumschiffperspektive in einer Erdumlaufbahn einzunehmen, um auf diesen einzigartigen Planeten mit seiner so dünnen, verletzlichen Hülle zu schauen. Nie zuvor war es so offensichtlich, dass wir auf einem ´Sandkorn´, dieser winzigen Erde, im All treiben. Was spielen da Nationen, Rassen, Religionen, Kulturen für eine Rolle? Wir sind eine bunte, vielfältige Menschheitsfamilie auf Gedeih und Verderb – wir haben es nur noch nicht begriffen! Google Earth lässt uns in nahezu jeden Winkel dieses Dorfes schauen; wir wohnen Tür an Tür. Es gibt kein menschliches Leben ohne Konflikte: Die Erfahrung im Kleinen, in der Familie lehrt, dass Gewalt keine Lösung ist. Gewalt erzeugt immer Gegengewalt, wenn nicht in dieser, dann in den darauf folgenden Generationen. Es kann in Zukunft nicht um den eigenen Vorteil gehen, sondern um ein Geben und Nehmen, um konstruktiv ausgehandelte Lösungen unter Beachtung unserer Lebensgrundlagen. Denn alles, wirklich alles ist miteinander verknüpft und beeinflusst sich wechselseitig (siehe Kybernetik, Quantenphysik). Der Philosoph Hans Jonas drückt es in seinem Buch ´Prinzip Verantwortung` so aus: „Heute ist Nächstenliebe Fernstenliebe in Raum und Zeit.“

Soziale Unterschiede, etwa die extreme Armut und Hoffnungslosigkeit afrikanischer Menschen, die Rohstoffausbeutung in den Entwicklungsländern durch die Industrieländer, der Raubbau an der Natur mit der Ausrottung tierischer und pflanzlicher Arten, die militärischen Besetzungen des Irak und Afghanistans, die derzeitigen Kriege in Süd- und Nordafrika mit so vielen traumatisierten Kindersoldaten, Zivilpersonen, Soldaten und so vielen Toten, die irrationalen Spekulationen mit dubiosen Investment- und Hedgefonds, das alles schlägt früher oder später schmerzhaft auf uns zurück: seien es zunehmende Migrantenströme in die Festung Europa, Klimaveränderungen, Terroranschläge, seien es Banken, die wie Kartenhäuser zusammenfallen und Zusammenbrüche ganzer Volkswirtschaften inklusive unserer Wirtschaft nach sich ziehen können... Wir können uns dieser komplexen Wirklichkeit nicht entziehen. Politik ist das Feilschen um die endliche Ressource Geld! Die Parameter Zeit und Geld zeigen klar und eindeutig die politischen und die persönlichen Prioritäten! Militär, Rüstung und Krieg müssen ja von jemandem bezahlt werden.

Für mich ist der Gedanke unerträglich, dass Deutschland einer der größten Rüstungsproduzenten und -exporteure ist, dass Milliarden ins Militär fließen und in völkerrechts- und verfassungswidrige Auslandseinsätze der Bundeswehr. Militär und Gewalt können keine Sicherheit bieten. NGO´s berichten aus Afghanistan, dass sie Angriffspunkte sind, sobald Hilfsprojekte von Militärs ´geschützt´ werden. Ich weiß um die vielen traumatisierten deutschen Soldaten und von Selbstmorden unter den Soldaten. Ich möchte aus dieser ´Destruktionstrance´ aussteigen.

Es ist ein Skandal, dass ich gezwungen werde, einen jungen Menschen dafür zu bezahlen, dass er das Risiko des Tötens und Getötetwerdens auf sich nimmt. Dieses Bewusstsein ist bei mir langsam gewachsen.

Ich bin 1951 als zweites Kind in einen Arzthaushalt hineingeboren worden. Ich habe Medizin und Zahnheilkunde studiert und bin niedergelassene Ärztin für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie seit 1989. Der zweite Weltkrieg hat auch meine Familie getroffen. Väterlicherseits verhungerte mein deutscher Großvater 1945/46 in einem polnischen Konzentrationslager. Der Onkel wurde als polnischer Oberleutnant in Katyn 1941 erschossen; mein 1944 geborener Bruder erhielt zum Andenken seinen Namen. Mein Vater hat Unsagbares als Lazarettarzt erlebt und konnte aufgrund von Granatsplitterverletzungen in den Händen nicht mehr operativ als Gynäkologe tätig sein. In der Nachkriegszeit waren wir durch den eisernen Vorhang von der Verwandtschaft im jetzigen Kattowice (früher Kattowitz / Oberschlesien) getrennt. Die Suchmeldungen des Suchdienstes des Roten Kreuzes im Radio begleiteten mich in meiner Kindheit. Ich erinnere mich an die Zeit des kalten Krieges und des Rüstungswettlaufes. Ein Klima der Angst ließ den Russen nicht als Menschen, sondern als Monstrum erscheinen. Die Kriegsberichterstattung aus Vietnam gehörte zu den täglichen Nachrichten. Erschüttert hat mich in den siebziger Jahren die Milgram-Studie. Damals habe ich mir geschworen, wachsam zu sein und auf meine innere Stimme zu hören. Aufgerüttelt hat mich ein Sandwich-Plakat auf dem Katholikentag in München 1982: Auch Rüstung tötet! Mir wurde schlagartig klar, dass ich schon vor Ausbruch eines Krieges (der Spitze des Eisberges) das Zerstörerische, Leiden und den Hungertod von Kindern mit meinen Steuern für den Militärhaushalt mit verursache: Statt Brot und Bildung Bomben, statt Zukunft Massensterben und Verelendung. Ich konnte die Augen nicht davor schließen. Mir wurde klar, dass Gerechtigkeit die Voraussetzung für einen lebendigen, nachhaltigen Frieden ist wie schon im Konziliaren Prozess der Kirchen formuliert: Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Daher bin ich Mitglied von Christen für gerechte Wirtschaftsordnung, in Pax Christi, in der IPPNW (Ärzte gegen den Atomkrieg und für soziale Verantwortung) und im Netzwerk Friedenssteuer. Ich habe Einführungen und Vorträge zu Friedensthemen gehalten. Ich war zu Arbeitseinsätzen in Nigeria 1988, auf Mindanao 1990 und in Pakistan 1995.

Ich verweigere seit 16 Jahren zunächst anteilig, seit 1999 im Zusammenhang mit der völkerrechts- und verfassungswidrigen militärischen Intervention in Jugoslawien die gesamte Einkommenssteuer und werde vierteljährlich gepfändet. Zusätzlich werden noch Säumniszuschläge erhoben. Um meine Steuer für den Militärhaushalt zu senken, spende ich mindestens die steuerlich relevante Höchstsumme an Hilfsorganisationen in aller Welt. 1992 habe ich den Rechtsweg beschritten und gegen das Finanzamt geklagt (Finanzamt Nürnberg Aktenzeichen V183/92). Wie alle Klagen wurde auch meine Klage abgewiesen, und die Kosten des Verfahrens hatte ich zu tragen. Ich habe die nächste Instanz nicht angerufen, da kurz zuvor die Klage eines Ehepaares abgewiesen worden war.

Bisher gibt es für mich keine gewissensneutrale Handlungsalternative. Ich appelliere an Sie als oberste Richter unserer demokratischen Verfassung, sich dieses Problems anzunehmen und mir eine Steuerzahlung guten Gewissens zu ermöglichen. Wie immer Sie entscheiden, ich gebe die Hoffnung nicht auf!


Beschwerdeführerin 5 — Ria Makein

Image Mein Name ist Ria Makein. Ich wurde 1952 als fünftes von 11 Kindern geboren. Mitdenken und Mitfühlen wurden mir damit wohl sozusagen in die Wiege gelegt. Folgerichtig wählte ich Sozialpädagogik zu meinem Beruf, arbeitete 18 Jahre lang im Kindergarten und seit 1994 mit beeinträchtigten Menschen in einem heilpädagogischen Heim. Im Jahre 1980 wurde ich darauf aufmerksam gemacht, dass wir in Deutschland bzw. in Europa militärisch auf einem Pulverfass sitzen, und die Lunte war durch die geplante atomare Aufrüstung mit Pershing 2 und Cruise Missile gelegt. Unsere tödliche Leistungsfähigkeit lag bei ca. 30 kg Sprengstoff pro Kopf der Bevölkerung, während auch heute noch weltweit Menschen in Elend und Hunger vegetieren müssen. Das hat mein Gewissen geweckt, und als Bürgerin dieses Landes fühlte ich mich mitverantwortlich. Nun protestierte ich mit Teilnahme an Demonstrationen, schrieb Briefe an Abgeordnete, widersetzte mich mit Aktionen zivilen Ungehorsams gegen die atomare Hochrüstung, zahlte Geldstrafen oder ging ins Gefängnis (Amtsgericht Schwäbisch-Gmünd, Az. Cs779/86-16 und Cs 568/86-16); dazu Kostenbescheid von der Polizeidirektion Aalen, Az III b – PD AA 967, Oberlandesgericht Stuttgart Az. 3 Ss 731/89 und Ns 81/87-10; diese Beträge wurden gepfändet. Oberlandesgericht Koblenz JS 10.987/86, dieser Beschluss wurde mit dem Az. Js 23172/95 wieder aufgehoben; Landgericht Aachen Az. Js 383/89, für diese Tagessätze ging ich teilweise ins Gefängnis; Amtsgericht Frankfurt Az. Js 39277.o/91, hierfür ging ich 10 Tage ins Gefängnis, um die Tagessätze nicht bezahlen zu müssen) und – zahlte Steuern, mit denen das von mir angeklagte Unrecht fortgesetzt werden konnte. Image

Dagegen wiederum protestierte ich durch teilweise Steuerverweigerung meiner Kfz-Steuer, beantragte bei meinem Arbeitgeber die Einbehaltung eines rüstungsrelevanten Teils meiner Einkommenssteuer, beteiligte mich an der Aktion „Steuern zu Pflugscharen“ im Rahmen der Friedenssteuerinitiative und beantragte gerichtlich die Reduzierung meines Steueranteils für Rüstung und Militär. Das Geld, das seitdem in Rüstung und Krieg geflossen ist, ging für soziale und humane Investitionen verloren – die Chancenlosigkeit der verelendeten Menschen außerhalb Europas und Nordamerikas hat sich verschärft. Meine Hoffnungen von 1980 bis 1990, dass sich ein zivilisierter starker Staat nicht mittels Kriegsgewalt durchzusetzen versucht, ging im Krieg gegen den Irak 1991 verloren. Das Recht des Stärkeren setzte sich durch und zieht sich durch nahezu alle zwischenstaatlichen Konflikte. Genau das möchte ich nicht durch meine Steuerzahlungen mittragen und fordere deshalb seit den 80er Jahren mit den verschiedensten Aktionen bis zu einer Klage beim Finanzgericht Düsseldorf (Az. 17 K 4698/2000) und beim Bundesfinanzhof (Az. III B 136/02) gegen meine Steuerzahlungen für Rüstung und Militär. Das in der AO verankerte Prinzip der Billigkeit ließe es meiner Meinung nach unbedingt zu, mir und anderen Klägern die Gewissensverletzung zu ersparen.


Beschwerdeführer 6 — Dr. Klaus-Dieter Preis

Mit Schreiben vom 01. November 2004 an das Finanzamt Forchheim hatte ich den Antrag gestellt, „dass meine Steuern solange zurück gelegt werden können, bis die zuständigen Bundesorgane eine Regelung getroffen haben, die eine ausschließlich zivile Verwendung dieser zurück gelegten Steuerbeträge gewährleistet, also ausdrücklich einen Missbrauch meiner Steuern zur Verwendung für militärische Zwecke ausschließt.“ Zugleich beantragte ich eine Richtervorlage beim Bundesverfassungsgericht.

Heute lebe ich seit über 20 Jahren als niedergelassener Allgemeinarzt und Vater von 3 Kindern mit meiner Frau in Gößweinstein, einer Marktgemeinde in Oberfranken. Geboren 1953 und aufgewachsen in einer christlichen Familie, wo ethische Maßstäbe von großer Bedeutung waren, verknüpft mit der Erfahrung, dass der letzte Weltkrieg meinen Vater als jungen Menschen schwer behindert zurückließ, entwickelte sich bei mir als junger Mensch ein starkes Empfinden gegen jegliche Gewaltanwendung. Die Kriegsdienstverweigerung vom Februar 1972, die vom Prüfungsausschuss fünf Monate später anerkannt wurde, war die natürliche Konsequenz. In der Folgezeit war ich dann in der Friedensbewegung stark engagiert. Als Arzt trat ich in die Organisation IPPNW, die Organisation der Internationalen Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, Ärzte in sozialer Verantwortung ein und hielt für sie Vorträge. Im Anschluss an die ökologische und pazifistische Bewegung stellte ich mich 1990 für die Wahl zum Kreistag zur Verfügung. Bereits mit der Teilnahme der Bundesregierung am Krieg gegen Serbien im Kosovokonflikt 1999, wo statt einer diplomatischen eine völkerrechtswidrige militärische Lösung gesucht wurde, begann mein innerer Rückzug von der Partei, für die ich angetreten war. Der Angriff Afghanistans im Gefolge des Terroranschlags vom 11. September 2001 unter der Beteiligung des Bundesregierung war endgültiger Grund, aus der Fraktion auszutreten: Von Selbstverteidigung konnte hier nicht mehr die Rede sein – die Bundesregierung nahm nach meiner Auffassung entgegen dem Art. 26/1 an einem Angriffskrieg teil! Es bedurfte eines Vortrags im Februar 2004 über den Zusammenhang von Steuerzahlung und Ausübung militärischer Gewalt, um mir klar zu machen, „dass ich mit der gleichgültigen Überlassung meiner Steuergelder an den Staat zu einer Politik beitrage, die immer mehr zur Gewaltausübung innerhalb und zwischen den Staaten führt“ (Zitat aus dem Brief an das Finanzamt Forchheim vom 01.11.2004). Dies war eine Gewissensverletzung, die ich nicht mehr akzeptieren wollte. Aus diesem Grund erfolgte bei der nächsten Steuererklärung mein obiger Antrag auf Steuerstundung aus Gewissensgründen. Nach einer Verhandlung vor dem Finanzgericht Nürnberg am 07.12.2005 wurde mit Schreiben vom 23.01.2006, AZ.: III 110/2005, meine Klage abgewiesen, eine Revision nicht zugelassen, und eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht unterblieb. Bezüglich meiner Gewissensverletzung wurde ich auf den Weg der politischen Überzeugungsarbeit und die Möglichkeit, diese im Rahmen von Wahlen zum Ausdruck zu bringen, verwiesen.

Angesichts realer herrschender Verhältnisse wurde ich also bis zu mein Lebensende darauf verpflichtet, Geld aus meinen Steuern für militärische Zwecke zur Verfügung zu stellen. Die persönliche Gewissens- und Glaubensfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz wird mir ebenso wenig zugestanden wie die Ausgestaltung von Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz nach meinen sittlichen Vorstellungen. Meine Steuerverweigerung war von Seiten des Finanzamts Forchheim mit hohen Säumniszuschlägen verbunden worden. Es gab keinen Sinn für mich, dieses Geld dem Staat zusätzlich in Zukunft durch eine weitere vollständige Steuerverweigerung zukommen zu lassen. Daher wird von mir seit dieser Zeit ein symbolischer Betrag bei jeder Steuererhebung an das Finanzamt Forchheim nicht überwiesen. Damit bringe ich weiterhin zum Ausdruck, dass ich nicht einverstanden bin, dass Teile meiner Steuer für den Militärbereich verwandt werden. Der einbehaltene Betrag wird mir allerdings von der Behörde zwangsweise bei der Steuerrückerstattung abgezogen. Zugleich blieb das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg für mich unerträglich. Ständig muss ich erleben, wie der Einsatz von Gewalt- und Kriegsmitteln im bundesrepublikanischen Staatsalltag zur Selbstverständlichkeit eines parteiübergreifenden Konsenses geworden ist. Dies geschieht, wie der Einsatz deutscher Truppen in Afghanistan zeigt, ausdrücklich gegen den Willen des Großteils der deutschen Bevölkerung. Zwei Drittel der Menschen lehnen eine Beteiligung Deutschlands am militärischen Einsatz in Afghanistan ab! Der Krieg in Afghanistan und die bisherige Besetzung durch die militärischen Streitkräfte haben die Lage dort nicht befriedet, sondern im Gegenteil mit Gewalt und Terror sehr viel Elend gerade auch in die Zivilbevölkerung hinein gebracht. Es macht mich wütend, und ich fühle mich zugleich hilflos, wenn ich sehe, wie vorrangig Geld für die militärische Lösung des selbst geschaffenen Problems, aber nur wenig Geld für den zivilen Aufbau im Vergleich dazu zur Verfügung gestellt wird. Wut und Hilflosigkeit mischen sich ständig, wenn ich sehe, wie die führenden politischen Kräfte den militärischen Drohungen und dem Einsatz militärischer Gewalt Vorrang vor Dialog und zivilen Konfliktlösungen geben. Der Rückzug aus der Politik ist Ausdruck dieser Hilflosigkeit. Die Militärsteuerverweigerung ist für mich die einzige Möglichkeit, nicht vollständig in dieser Hilflosigkeit zu versacken. Allerdings ist dies eine sehr passive Haltung. Weitaus ermutigender wäre es, wenn ich zumindest einen Teil der Steuergelder garantiert für zivile, nicht militärische Zwecke statt zur Finanzierung des Verteidigungshaushalts zahlen würde. Eine derartige Situation würde ich als ermutigend für den Weg in ein ziviles Miteinander ansehen.

Die Verfassungsbeschwerde gegen das Bundeshaushaltsgesetz 2009 ist für mich daher ein hoffnungsvoller Schritt, ein Handeln nach meinem Gewissen auch bei der Steuerzahlung in Zukunft zum Ausdruck bringen zu können.

 

Beschwerdeführerin 7 — Gerlinde Rambow

Image „Deutschland weit vorn – Militärausgaben steigen.“ So lese ich es am 9. Juni 2008 in der ntv-Seite. Und das ist keine neue Nachricht. 2007 stiegen die Militärausgaben weltweit auf 858 Mrd. €, ein Zuwachs von 45% seit 1998. Und Deutschland ist bemüht, seine wirtschaftliche Vorrangstellung auch auf diesem Gebiet zu halten. Wir sind z. Zt. der drittgrößte Rüstungsexporteur weltweit. Ich sage „wir“, denn wir sind als Steuerzahler alle daran beteiligt. Afghanistan – seit 2001 ein Kriegsherd, und Deutschland ist dabei. Die terroristische Gewalt in Afghanistan aber hat trotz der massiven militärischen Präsenz stetig zugenommen. „Keines der vorgeblichen Kriegsziele wurde erreicht“, so der Kasseler Politikwissenschaftler Peter Strutynski. Die Wiederaufbauhilfe in diesem Land steht mit 7 Mrd. US-$ in keinem Verhältnis gegenüber den Ausgaben von 82 Mrd. US-$ Kriegskosten, vor allem, wenn ich lese, dass sogar davon 40% wieder in die Geberländer zurückfließen. Und wieder bin ich beteiligt, unmittelbar mit meinem Steuergeld. Das ist für mich unerträglich und eine große Gewissensnot. Ich werde an der Ausübung meines Grundrechts der Gewissensfreiheit nach Art. 4 GG gehindert, denn ich leiste täglich Kriegsdienst, zwar nicht mit der Waffe, dafür umso mehr mit meinem Geld. Und ich kann nicht schlafen, wenn ich nur daran denke. Mein Verantwortungsbewusstsein gegenüber meinen Mitmenschen, meinen Kindern, meinen Enkeln bringt mich in einen enormen Gewissenskonflikt.

Ich gehöre zu einer Generation, die nie selbst Kriege erleben musste, aber noch von Bomben träumte, da es das Trauma unserer Eltern war. Ich habe noch erlebt, wie die letzten Kriegsgefangenen als Heimkehrer im Dorf empfangen wurden. Und ich bin aufgewachsen mit dem Leitbild vom Christus, der das Gewehr zerbricht. 1950 in Sachsen geboren, wuchs ich in einem christlichen Elternhaus auf, studierte später Pflanzenzüchtung und arbeitete in diesem Beruf bis 1990. Ich bin verheiratet, habe drei Kinder und arbeite heute im Büro der Evangelischen Jugend in Thüringen. Die Zeit des kalten Krieges zwischen beiden Teilen unseres Landes führte dazu, dass in der staatlichen Erziehung unserer Kinder nichts wichtiger war als die Werbung für die Volksarmee. Und für viele Freunde und Bekannte war gleichzeitig nichts gefürchteter als das. Ich werde nicht vergessen, wie meine Tochter sich gewehrt hat, im Schulsportunterricht Handgranaten zu werfen, und wie mein Sohn davon erzählt, dass er sich in der Schule geweigert hat, das Lied „Auf, auf zum Kampf, zum Kampf, zum Kampf sind wir geboren“ zu singen. Wie die beiden ihre kleine Schwester ausschimpften, als sie im Kindergarten einen Panzer gemalt hat. Ich war stolz auf die Kinder. Kinder haben ein gutes Gespür für einfache Wahrheit und Richtigkeit.

Einen Höhepunkt erreichte dann der Wahnsinn im Golfkrieg 1991. Da waren wir schon längst nicht mehr DDR, hatten sich die Verhältnisse geändert. Und was niemand für möglich gehalten hatte, es gab ein Zivildienstgesetz. Mein Sohn brauchte keinen Wehrdienst mehr zu leisten. Wir waren auf einem guten Weg, so dachten wir. Aber militärische Optionen wurden wieder politikfähig, und vor allem beteiligte sich Deutschland am Kriegsgeschäft mit 17 Mrd. DM, gezahlt von meinen Steuern – Kriegssteuern zum 1. Mal nach dem 2. Weltkrieg. Mir wurde spätestens da klar, welch große Bedeutung die Haushaltspraxis unseres Staates für die Situation von Militär und Rüstung hat. Im Jahre 1993 bin ich der Ökumenischen Aktion „Steuern zu Pflugscharen im Netzwerk Friedenssteuer“ beigetreten und habe dort Verantwortung übernommen.

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Gerlinde und Martin Rambow vor dem Finanzgericht Thüringen in Gotha

Es ist für mich eine unerträgliche Belastung, keine Möglichkeit zur ausschließlich zivilen Verwendung meiner Steuern zu haben. Zweimal gingen wir, mein Mann und ich, deshalb schon vor Gericht, um gegen die Steuerfestsetzung 1996 und 2004 durch das Finanzamt Erfurt zu klagen. Wir beriefen uns auf die Abgabenordnung, wodurch eine veränderte Steuerfestsetzung in Ausnahmefällen gewährleistet wäre (AO §§ 163, 222, 227). Ich bin fest davon überzeugt, dass wir neue Wege der Konfliktlösungen gehen müssen, dass militärische Einsätze und Waffenproduktionen immer mit wirtschaftlichen Interessen, Machtpolitik und gegen Menschlichkeit einhergehen. Ich stütze mich auf mein Grundrecht der Ausübung meiner Gewissensfreiheit nach Art. 4 GG und sage Nein zu einem Gesetz, das die Verwendung meiner Steuer für Militär und Krieg festschreibt. Ich wünsche eine grundrechtskonforme gegenwärtige und zukünftige Haushaltspraxis der Bundesrepublik.

 

Beschwerdeführer 8 — Martin Rambow

Image Ich erfahre es als eine erhebliche Gewissensnot, zur Zahlung von Steuern für Militär und Rüstung gezwungen zu sein. Damit werde ich an der Ausübung des Grundrechts der Gewissensfreiheit, wie es im Grundgesetz Art. 4 zugesichert ist, gehindert.

Ich habe 1965 in der damaligen DDR meine Gewissensentscheidung gegen Kriegsdienst getroffen und bin seitdem Wehrdienst-Totalverweigerer. Vorausgegangen war in meiner Kindheit und Jugend eine christlich-pazifistische Erziehung, während der ich lernte, diese Haltung auch gegen Widerstände und trotz erlittener Benachteiligung durchzuhalten. Meine Kriegsdienstverweigerung verstand ich nicht als zeitlich befristete Haltung, etwa um 18 Monaten Wehrdienst in der Nationalen Volksarmee oder den Baueinheiten der NVA zu entgehen, sondern als Lebensentscheidung. Mein Pazifismus war auch nicht, politisch einseitig, antikommunistisch motiviert; ich war zehn Jahre alt, als meine Eltern uns Kinder in der Zeit der deutschen Wiederbewaffnung und der Gründung von Armeen in beiden deutschen Staaten lehrten: Das gibt es nie und nirgends, zwei Armeen, von denen die eine mit Patronen und die andere mit Schokolade schießt. Meine Kriegsdienstverweigerung bedeutete für mich immer ein ganzes Nein zu jedem Krieg.

In meinem Beruf als Gemeindepfarrer habe ich mehr als dreieinhalb Jahrzehnte in der Einheit von innerer Überzeugung und dienstlichem Auftrag die biblische Friedensbotschaft verkündigt und mein persönliches Leben nach ihr auszurichten versucht. Ich habe in den 70er Jahren aktiv an der Entwicklung und Umsetzung der pädagogisch-theologischen Konzeption “Erziehung zum Frieden“ in den evangelischen Kirchen der DDR mitgewirkt, ebenso im Konziliaren Prozess für Gerechtigkeit, Frieden und die Bewahrung der Schöpfung. Ich bin Mitbegründer des ersten christlichen Friedensseminars in der DDR gewesen und Mitinitiator der jährlichen Friedensdekaden, die seit Ende der 70er Jahre stattfinden. Der Staatssicherheitsdienst der DDR hat mich als “feindliches Element“ und “Mitbegründer der Bewegung Schwerter zu Pflugscharen“ verfolgt und, wie meine StaSi-Akte belegt, Vorkehrungen zu meiner Inhaftierung bis hin zur physischen “Ausschaltung“ getroffen. Unsere Kinder wurden während ihrer Schulzeit in der DDR jahrelang systematisch diskriminiert und von weiterführender Schulbildung ausgeschlossen, da sie an vormilitärischer Ausbildung und schulischem Wehrkundeunterricht nicht teilnahmen. Es ist mir bis heute eine Genugtuung, dass keiner meiner Söhne Kriegsdienst geleistet hat, weder in der NVA noch in der Bundeswehr. Im Jahre 1978 wurde in der Bundesrepublik die Friedensinitiative “Ohne Rüstung Leben“ gegründet. Ich bin seit dem Gründungsjahr Mitunterzeichner folgender “Basiserklärung“: “Ich bin bereit, ohne den Schutz militärischer Rüstung zu leben. Ich will in meinem Land dafür eintreten, dass Frieden ohne Waffen politisch entwickelt wird.“ Auch diese Erklärung bindet mich, ebenso wie meine Kriegsdienst-Totalverweigerung, in meinem Gewissen bis heute.

Es ist Pflicht des Staates, mir mit den Mitteln der Rechtsordnung und der Staatsorgane Beistand zu leisten gegen drohende Verletzungen meiner Menschen- und Bürgerrechte. Darum ist es für mich nach wie vor nicht zu akzeptieren, dass das Thüringer Finanzgericht in zwei Verfahren den gemeinschaftlich mit meiner Frau eingereichten Klagen gegen das Finanzamt Erfurt gegen die (Militär-)Steuerfestsetzung 1996 bzw. 2004 nicht stattgegeben hat, obwohl die Abgabenordnung in Fällen “unbilliger Härte“ die Möglichkeit dazu einräumt. Es ist für mich eine unerträgliche Belastung, dass ich als Lohn- und Gehaltsempfänger seit fast 40 Jahren, d.h. nahezu 25mal länger als mein Waffendienst gedauert hätte, mit meinem Geld Rüstung, Militär und Krieg finanzieren muss. Diese Gewissensbelastung verschärft sich nicht nur durch die Fortdauer meines Kriegsdienstes, sondern auch durch eine nach wie vor auf primär militärische Optionen fixierte Politik unseres Staates und des Staaten- und Militärbündnisses, denen wir angehören. Die von der Bundesrepublik im Bündnis praktizierte “Verteidigungs“-Politik schließt auch Angriffshandlungen ein, was sowohl die Praxis der letzten Jahre als auch die militärstrategische Konzeption der NATO belegen. In Ausübung dieser Politik werden Waffen entwickelt, beschafft und eingesetzt, die eindeutig Angriffswaffen und -waffensysteme sind. Die Ausgaben für Militär übersteigen diejenigen für Zivilen Friedensdienst und Entwicklungszusammenarbeit um ein Vielfaches. Dies alles dient nach meiner festen Überzeugung weder dem inneren und äußeren Frieden, noch gibt es eine reale Bedrohungssituation, durch die gerechtfertigt werden könnte, dass jährlich mehr als 10% der Staatsausgaben für Militär und Rüstung (Einzelplan 14 des Bundeshaushalts) verwendet werden.

Meine Lebenserfahrung und politische Einsicht lehren mich, dass diese Entwicklungen gefährliche Irrwege sind. Ich bin aber als Bürger verpflichtet, den Nutzen des Gemeinwesens, in dem ich lebe, zu mehren und Schaden von ihm abzuwenden. Da ich mich also zu eigener Mitwirkung an einer Politik gezwungen sehe, die im Blick auf die “Verteidigung“ und die dafür getätigten Staatsausgaben nach meiner Überzeugung kriegsfördernd ist, und da ich gegen meinen erklärten Willen an der Ausübung des Grundrechts der Gewissensfreiheit gehindert werde, gebietet mir mein Gewissen, Nein zu sagen und persönlich Widerstand zu leisten.

Daher lege ich Verfassungsbeschwerde ein gegen das geltende Haushaltsgesetz 2009.


Beschwerdeführer 9 — Josef Rottmayr

Image Ich bin 1936 geboren, verheiratet, Vater von drei Kindern und als Beratender Ingenieur für Tragwerksplanung in München tätig.

Als Kind haben mich die Tränen und Klagen der Mütter aus meinem bäuerlichen Heimatdorf erschüttert, wenn wieder und wieder einer der Söhne oder der einzige Sohn im Krieg umgekommen war. Auch die ausgebombten und bedürftigen Menschen, die zu unserem kleinen Anwesen kamen und um Brot oder um ein Ei baten, und die fortgeschickt werden mussten, weil nichts mehr da war, gehörten für mich zu den prägenden Kriegserlebnissen. Die ständigen Fragen meiner Mutter, ob dieses alles denn wirklich sein müsse, mögen in meinen reiferen Jahren Ansporn gewesen sein, darüber nachzudenken und zu versuchen, es mit meinem katholisch christlichen Glauben zu vereinbaren. Durch die religiöse Erziehung hatte ich die Gewaltlosigkeit Jesu bereits verinnerlicht. Nach und nach stieß ich auf ihre politische Relevanz und traf auf viele, die Jesus darin nachgefolgt sind und nachfolgen. Eindrucksvolle Beispiele waren und sind für mich der hl. Martin, Kriegsdienstverweigerer und Bischof von Tours, die urchristlichen Märtyrer, die sich weigerten, einen Soldateneid zu schwören, der hl. Franziskus, der seine Ritterrüstung ablegte, der Hl. Pfarrer von Ars, der Napoleon den Kriegsdienst verweigerte und die hingerichteten katholischen Kriegsdienstverweigerer des 2. Weltkriegs. Insbesondere der kürzlich durch Papst Benedikt XVI. selig gesprochene Franz Jägerstätter aus dem Innviertel – wie ich kleinbäuerlicher Herkunft – hat meine Überzeugung geprägt und meinen Glauben trotz gegenteiliger kirchlicher Traditionslinien gefestigt. Gerade Jägerstätter hat mir bewiesen, dass seine aus unabhängigem Nachdenken und Glauben genährte Entscheidung, entgegen des katholischen mainstreams, richtig war. Auch die vielen Christen aus anderen Kirchen, insbesondere den historischen Friedenskirchen, die wegen ihres gewaltfreien Handelns ihr Leben eingesetzt haben, z.B. Martin Luther King, zeigten mir die Wahrheitsspur in der kirchlichen Überlieferung. So wäre ich, wäre ich noch jung, nicht in der Lage, gegen meine religiöse Überzeugung und gegen mein Gewissen Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten. Desgleichen sehe ich mich heute nicht in der Lage, diesen Kriegsdienst mit meinen Steuern zu finanzieren. Darin sehe ich seine Ermöglichung und Beauftragung. Deshalb habe ich ab 1986 20% meiner Umsatz- und Einkommensteuern verweigert und sie der Bundesstiftung Mutter und Kind überwiesen. Die Pfändungen des Finanzamtes München führten zu meiner ersten Klage vor dem Finanzgericht München (Az.: 14 K2659/98), in der ich die Aussetzung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen beantragt hatte. Der Antrag wurde am 4.1.99 durch Beschluss des Finanzgerichtes abgelehnt, die Kosten des Verfahrens wurden mir auferlegt.

Im Zusammenhang mit der Kriegsführung Deutschlands im NATO-Verbund gegen Restjugoslawien1 und durch einen entsprechenden Hinweis eines Finanzbeamten wurde mir deutlich, dass ich auch mit meinen restlichen 80% der direkten Steuern und mit meinen indirekten Steuern das tötungsrelevante und die Ärmsten der Welt verletzende militärische Gewaltpotenzial fördere. So verweigerte ich, mir als Selbständigen möglich, ab April 1999 meine Umsatz- und Einkommensteuern zu 100%. Die indirekten Steuern habe ich aus Überlebensgründen nicht verweigert. Aufgrund der Pfändungen des Finanzamtes München erhob ich erneut Klage beim Finanzgericht mit dem Antrag, aus Billigkeitsgründen wenigstens keine Säumniszuschläge und Pfändungskosten mehr entrichten zu müssen. Auch diese Klage wurde durch Urteil des Finanzgerichtes (AZ: 14 K 5379/01) am 05.06.03 abgelehnt und mir wiederum die Gerichtskosten auferlegt. Der Gewissenskonflikt besteht somit weiterhin. Er wird verschärft, da Deutschland erneut im Rahmen der Nato in einem Krieg der USA in Afghanistan verwickelt ist, den ich mit finanziere. Deshalb kann ich die Verweigerung der Steuerzahlungen nicht einstellen. Ich lebe mit der Gewissensbelastung, dass meine Steuern, die ich mit dem Einsatz meiner persönlichen Arbeitskraft erwirtschaftet habe und noch erwirtschafte, auch für Kriegsdienst verwandt und gleichzeitig dem Gemeinwohl entzogen werden und ich dafür mit allen Folgen, die daraus entstehen, Verantwortung trage.

Durch meine und vieler anderer vergeblichen gerichtlichen Versuche, über die Finanzgerichte des Gewissenskonflikts enthoben zu sein und in Würde in unserem Staat zu leben, hat sich bei mir eine Politik- und Staatsverdrossenheit eingestellt, gegen die anzukämpfen ich Mühe habe. Die negative Behandlung einer sittlich anerkannten und grundgesetzlich geschützten ernsten Gewissenssituation von Minderheiten ist dabei ausschlaggebend. Der Gewissenskonflikt beeinflusste auch meine berufliche Entwicklung.2 Er bewog mich als selbständigen Ingenieur, kein höheres Einkommen zu erwirtschaften als das, das bei entsprechenden Konsumeinschränkungen zu einem halbwegs würdigen Leben meiner Familie erforderlich war. Er bewog mich ferner, keine Arbeitsplätze für Angestellte zu schaffen und in einem genossenschaftlichen Unternehmen tätig zu sein, das keinen Gewinn erwirtschaftet und somit keine nennenswerten Steuern zahlt.3 Die Tätigkeit in dieser eG bewahrte mich auch vor Benachteiligungen, die der Beratende Ingenieur in meiner Situation in Kauf nehmen muss. Da er wie ich durch die Steuerverweigerung nahezu ständig Finanzamtsschulden hat, unterliegt er den üblichen Ausschlusskriterien für öffentliche Aufträge an Freiberufler, denn nach VOL § 11 d) können Bewerber für Aufträge ausgeschlossen werden, die ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben nicht ordnungsgemäß nachgekommen sind. Die übliche eidesstattliche Erklärung, die dazu von Bewerbern abzugeben ist, hätte ich persönlich oder andere Kollegen in meiner Situation nicht abgeben können.

Aus der Weigerung, meine direkten Steuern freiwillig abzuführen, erlebe ich mit meiner Familie Benachteiligungen: Das Erscheinen des Gerichtsvollziehers in der Wohnung löst bei meiner Familie Ängste aus, und wir sehen uns dadurch dem Gerede der Nachbarschaft ausgesetzt.4 Durch die Pfändungen des Finanzamtes wird jeweils mein Konto bei der Stadtsparkasse München gesperrt. Dies geschah mehrmals in der Weihnachtszeit, so dass die Ausgaben für das Fest und die regelmäßigen Lastschriften für Haushalt, Strom, Hausgeld, Rundfunk, Grundsteuern, Vereine usw. durch die Bank nicht eingelöst werden konnten und die Empfänger eine Mitteilung der Bank bekamen, dass das Konto keine entsprechende Deckung aufweise. Die letzte Kontosperrung durch das Finanzamt dauerte vom 14.12.07 bis 28.01.08. Aufgrund der Berechnung von Säumniszuschlägen, Pfändungskosten und Kontobearbeitungen der Bank sind meine Ausgaben für Steuern um ca. 8–15% höher als bei vergleichbaren Steuerzahlern. Dazu kommt der erhebliche Zeitaufwand für den Schriftverkehr mit dem Finanzamt, der Bank und den Gläubigern bei Kontosperrungen. Auch durch meine Klagen vor dem Finanzgericht München, den im Grundgesetz zugesicherten Grundrechtsschutz der Religions- und Gewissensfreiheit zu erlangen, entstanden mir Kosten und ein Zeitaufwand von vielen Wochen. Dieser Zeitaufwand ging mir für meine Familie, für meine berufliche und ehrenamtliche Tätigkeit verloren.

1 Dieser Krieg war auch völkerrechtswidrig, da die Völkergemeinschaft dieses Vorgehen weder verlangt noch gutgeheißen hat.

2 Die folgenden Feststellungen können bei Bedarf nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht werden.

3 Das genossenschaftliche Unternehmen ist die Ingenieurgruppe München eG. 2003 gab ich mit 67 Jahren die Tätigkeit in diesem Ingenieurbüro auf und bin nun Rentenbezieher und nur mehr eingeschränkt als Beratender Ingenieur tätig.

4 Beim letzten Mal im Dez. 08 wurde eine meiner beiden Zithern gepfändet. Dies wurde durch eine Pfändung in mein Konto später wieder aufgehoben.


Beschwerdeführer 10 — Dr. Wolfgang Steuer

Image Bereits als Kind habe ich das Leid einer Mutter erfahren, deren Gatte am ersten Tag seines Kriegseinsatzes fiel – sinnlos und nicht zu rechtfertigen. Mein Großvater, der für mich die Rolle des Vaters einnahm, wurde Vorbild und lebendige Begründung einer pazifistischen Haltung. Er war als Handwerksbursche durch mehrere europäische Länder gewandert, hatte stets den Militärdienst abgelehnt und weder am 1. noch am 2. Weltkrieg kämpfend teilgenommen – darauf war er stolz, zumal er Menschen anderer Nation und Sprache stets als gleichwertig achtete.

Während meiner Jugend war ich bei den Pfadfindern engagiert und lernte dort ganz selbstverständlich einen achtsamen Umgang mit Natur und Mitmenschen – gewaltlos und offen für Sorgen anderer. Die Beschäftigung mit der Biographie und Arbeiten Albert Schweitzers – der klar und öffentlich zum Verzicht auf atomare Rüstung und die Wiederbewaffnung Westdeutschlands aufrief – half mir, mich für den Arztberuf zu entscheiden. Aus dem gleichen Motiv heraus (Leben zu schützen) habe ich den Militärdienst verweigert inklusive mündlicher Verhandlung zur Anerkennung. Seither habe ich mich auch bei Amnesty international (Hilfe für Gewaltopfer), der IPPNW (Ärzte zur Verhütung eines Atomkriegs), der ‚Gewaltfreien Aktion Atomwaffen abschaffen’ u. a. engagiert. Nach Abschluss der Berufsausbildung und Spezialisierung zum Kinderarzt war es mein Ziel, in einem Entwicklungsland zu arbeiten und Erfahrungen zu sammeln. Durch eine kirchliche Organisation wurde ich von 1979 bis 1982 an ein Krankenhaus in Tansania vermittelt, wo ich mit meiner Frau und unserem ersten Sohn eine interessante, sehr lebendige Zeit bei kontaktfreudigen Menschen erlebte. Nach der Rückkehr nach Deutschland beunruhigten mich die ständigen Nachrichten über Aufrüstung in Ost und West, ergebnislose Verhandlungen über Abrüstung der Großmächte, Sirenen-Warnübungen, allgemeine Angst vor einem Atomkrieg etc. Deshalb nahm ich aus Überzeugung an der Menschenkette Stuttgart-Ulm und an einer ‚Arbeitsgemeinschaft Frieden’ der Kirchengemeinde teil, pflegte Kontakte zu Verwandten und Kindheitsfreunden in ‚Feindesland’ (DDR), organisierte mit anderen Schweigekreise, Friedensgebete und Aufrufe gegen militärische Aktivitäten.

In dieser Zeit erfuhr ich auch von einer neu gegründeten Friedenssteuer-Initiative. Dieser schloss ich mich an, denn die Unterstützung von Militär und Rüstung durch meine Steuerzahlungen erscheint mir als Unrecht – sie verletzt mein Bestreben, Konflikte ohne Töten und Gewaltandrohung zu lösen und zwingt mich, z. B. die Ausbildung junger (ethisch noch instabiler) Menschen zum Töten mit der Waffe zu finanzieren. Deshalb habe ich seit 1983 für einige Jahre den Rüstungsanteil meiner Steuern auf ein Sonderkonto überwiesen und schließlich das zuständige Finanzamt angeklagt, um eine Möglichkeit zu erhalten, diesen Anteil meiner Steuern einer gewaltlos arbeitenden, zivilen Organisation (z. B. dem DRK, Brot für die Welt, BMZ) zu überweisen. Meine Überzeugung, dass politische Entscheidungsträger in Fragen militärischer Einsätze sehr oft unehrlich handeln, wurde durch das Buch ‚Totschlag im Amt’ von Major Florian Pfaff weiter bestärkt.

Im privaten wie im öffentlichen Bereich halte ich Gewaltbereitschaft für falsch und nicht dem Frieden dienlich. Meine Erfahrung bis heute als 64-Jähriger (verh., 3 Kinder) ist, dass Militär dem Anspruch, Frieden zu schaffen, nicht gerecht wird, und zerstört, statt aufzubauen. Dies will ich nicht unterstützen und noch weniger für Folgen militärischer Einsätze als Bürger haften. Deshalb beteilige ich mich an dieser Verfassungsbeschwerde und arbeite dafür, dass weder ich noch meine Kinder irgendein Militär aktiv durch Geldmittel oder anders unterstützen müssen. Ich trete dafür ein, dass das Menschenrecht, Militär nicht unterstützen zu müssen, eines Tages – hoffentlich bald – Wirklichkeit wird.

 
Material zur Verfassungsbeschwerde Militärsteuer PDF Drucken E-Mail

 Download 2009-01-31_Beschwerdeschrift VB-Militaersteuer.pdf

 Download 2008_11-Unterstützerliste VB-Militärsteuer.pdf


10 persönliche Zeugnisse der Betroffenheit
Broschüre, 36 Seiten A6 Format (vergriffen)

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Flyer Verfassungsbeschwerde (Bestellung bei Friedrich Heilmann )
 Download 2008-Flyer-Verfassungsbeschwerde.pdf


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Presse Verfassungsbeschwerde Militärsteuer PDF Drucken E-Mail

Presseschau

Interview mit Gerlinde Rambow (mp3, 779 kB)
Die Radiojournalistin Andrea Terstappen hat für die Frankfurter Hörfunkagentur "Internationaler Audiodienst (IAD)" den aktuellen Stand der Militärsteuerklage zusammengefasst. Sprecher des bei "Antenne Thüringen" am 1. Februar 2009 ausgestrahlten Beitrages ist der EKM-Privatfunkbeauftragte Oliver Weilandt.

 Download 2009-01-27_epd-0465.pdf

 Download 2009-01-28_Berliner_Zeitung.pdf

 Download 2009-02-01_Kreiszeitung_Syke-Kommentar.pdf

 Download 2009-02-16_Badische-Neueste-Nachrichten.pdf

 Download 2009-02-22_GLaube+Heimat-Thueringen.jpg

 Download 2009-02-20_MAZ_Potsdam.pdf

 Download 2009-02-27_Publik_Forum.jpg

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Pressemitteilungen zu Verfassungsbeschwerde Militärsteuer
1. Ankündigung
 Download 2009-01-27_PM-Verfassungsbeschwerde.pdf

2. Ankündigung mit Haupttext der Beschwerde
 Download 2009-02-09_PM-Verfassungsbeschwerde.pdf

3. Fototermin und Kundgebung mit Ort und Uhrzeit
 Download 2009-02-13_PM-Verfassungsbeschwerde.pdf

4. Abgabe der Beschwerdeschrift
 Download 2009-02-16_PM-Verfassungsbeschwerde.pdf


Text der Pressemitteilungen:

27. 1. 2009
Verfassungsbeschwerde Militärsteuer gegen den Bundeshaushaltsplan 2009
Einreichung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am 16. Februar 2009

Eine Gruppe von 10 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern aus dem gesamten Bundesgebiet – unterstützt von mehr als 200 weiteren Personen - ist zur inneren festen Überzeugung gekommen, dass sie keinerlei Kriegsdienst leisten dürfen und wollen, sei es seine Ausübung, seine Förderung oder seine Finanzierung durch Steuern.

Durch das Bundeshaushaltsgesetz bzw. den Bundeshaushalt werden Steuern aller deutschen Staatsangehörigen auch für Rüstung und Militär - auch für entsprechende Kriegseinsätze wie in Afghanistan - verwendet. Das berührt das Gewissen vieler Menschen, die zum Frieden fest entschlossen sind.

Dazu Beschwerdeführer Sepp Rottmayr aus München: „Wir sind durch das Haushaltsgesetz bzw. den Bundeshaushaltsplan unmittelbar, rechtlich und gegenwärtig betroffen. Unsere direkten und indirekten Steuern werden dazu mit verwendet, den Kriegsdienst einschließlich der Rüstung zu finanzieren; daher tritt für uns eine schwere Gewissensbelastung ein.“

Die besondere Gewissensrelevanz von Militär und Rüstung ist unbestritten. Das Grundgesetz dokumentiert selbst durch die im gesamten Gesetz einzigartige Hervorhebung in Art. 4 Abs. 3, dass es insbesondere der Kriegsdienst ist, der gewissensrelevant ist. Seine Finanzierung mit der Steuer kann nicht weniger gewissensbelastend sein.

Das Haushaltsgesetz bzw. der Bundeshaushaltsplan legt die Verwendung aller dem Bund zustehenden Steuereinnahmen fest. Sepp Rottmayr weiter: „Da die Steuerzahlenden, also auch ich, dafür haften, sie verantworten müssen und die Auswirkungen dieser Verwendung positiv oder negativ zu spüren bekommen, sind vom Haushaltsgesetz bzw. dem Bundeshaushaltsplan alle Menschen im Staat unmittelbar betroffen.“

Die Beschwerdeschrift einschließlich der Namen der Beschwerdeführenden ist im Internet abrufbar: www.verfassungsbeschwerde-militaersteuer.de

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9. 2. 2009
„Verfassungsbeschwerde Militärsteuer“ gegen den Bundeshaushaltsplan 2009

Einreichung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am
16. Februar 2009, 11 Uhr, Nähe Bundesverfassungsgericht, nördl. des Hertie Parkplatzes

Eine Gruppe von 10 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern aus dem gesamten Bundesgebiet – unterstützt von inzwischen mehr als 450 weiteren Bürgerinnen und Bürgern - reicht eine „Verfassungsbeschwerde Militärsteuer“ nach Art. 93 Abs. 4a GG gegen die Verwendung ihrer Steuern für Rüstung und Militär, wie sie durch das Haushaltsgesetz 2009 mit dem Bundeshaushaltsplan festgelegt wird, ein.

Die Beschwerde lautet:
„Der Bundeshaushaltsplan, festgestellt und in Kraft durch das Haushaltsgesetz 2009, verletzt unser Grundrecht der Glaubens-, Gewissens und Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 Grundgesetz. Er benachteiligt uns ferner im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Grundgesetz, wenn wir versuchen, nach unserem Gewissen zu handeln.
Gemäß Art. 1 Abs. 3 GG unterliegt das Haushaltsgesetz mit dem Bundeshaushaltsplan der Grundrechtsbindung.
Wir beantragen daher eine grundrechtskonforme Ausgestaltung des gegenwärtigen und der künftigen Haushaltsgesetze dahingehend, dass alle von uns entrichteten Steuern nur für zivile (nichtmilitärische) Zwecke verwendet werden.“
Das Haushaltsgesetz mit dem Bundeshaushaltsplan ist ein Akt öffentlicher Gewalt i.S. des Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG. Die Verfassungsbeschwerde ist gem. § 90 (1) zulässig, gem. § 92 BVerfGG begründet (s. folgenden Text) und gem. § 93a (2) a) BVerfGG annahmefähig, da ihr grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung zukommt. Zuständig ist das Bundesverfassungsgericht, da ein anderer Rechtsweg gegen das Haushaltsgesetz bzw. den Bundeshaushaltsplan nicht ersichtlich ist.

Spannend bleibt die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Verhandlung zulässt. Es müsste selbstverständlich sein, wird jedoch von Rechtsexperten kontrovers diskutiert.

Die Beschwerdeschrift einschließlich der Namen der Beschwerdeführenden ist im Internet abrufbar oder kann als Datei (pdf) und in Papierform angefordert werden.
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13. 2. 2009
„Verfassungsbeschwerde Militärsteuer“ gegen den Bundeshaushaltsplan 2009
Einreichung beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am
16. Februar 2009, 11 Uhr, Nähe Bundesverfassungsgericht

Fototermin und Kundgebung (angemeldet und genehmigt):
Treffpunkt: Verbindungsweg entlang der Schlossplatz Grünfläche gegenüber Hertieparkplatz/Ecke Herrenstraße
Übergabe der Beschwerdeschrift durch 3 Personen am Eingang zum BverfG

Eine Gruppe von 10 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern aus dem gesamten Bundesgebiet – unterstützt von inzwischen mehr als 500 weiteren Bürgerinnen und Bürgern - reicht eine „Verfassungsbeschwerde Militärsteuer“ nach Art. 93 Abs. 4a GG gegen die Verwendung ihrer Steuern für Rüstung und Militär, wie sie durch das Haushaltsgesetz 2009 mit dem Bundeshaushaltsplan festgelegt wird, ein.

Spannend bleibt die Frage, ob das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Verhandlung zulässt. Es müsste selbstverständlich sein, wird jedoch von Rechtsexperten kontrovers diskutiert.

Die Beschwerdeschrift einschließlich der Namen der Beschwerdeführenden ist im Internet abrufbar: www.verfassungsbeschwerde-militaersteuer.de oder kann über mich bezogen werden (Kontakt siehe oben)
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16. 2. 2009
„Verfassungsbeschwerde Militärsteuer“ gegen den Bundeshaushaltsplan 2009
am 16. Februar 2009 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingereicht

Die Gruppe von 10 Beschwerdeführerinnen und Beschwerdeführern aus dem gesamten Bundesgebiet – unterstützt von inzwischen mehr als 600 weiteren Bürgerinnen und Bürgern – hat am 16. Februar 2009 eine „Verfassungsbeschwerde Militärsteuer“ nach Art. 93 Abs. 4a GG gegen die Verwendung ihrer Steuern für Rüstung und Militär, wie sie durch das Haushaltsgesetz 2009 mit dem Bundeshaushaltsplan festgelegt wird, eingereicht.

Gegen 11 Uhr versammelte sich eine Gruppe von 15 Personen in der Nähe des Bundesverfassungsgerichtes und gab ihrer Haltung mit einem Banner Ausdruck:
„Kein Kriegsdienst mit den Steuern“
Anschließend wurde die Beschwerdeschrift gegen Quittung beim Pförtner abgegeben.

Zum weiteren Verfahren:
Das Bundesverfassungsgericht wird prüfen, ob diese Beschwerde zugelassen wird. Es müsste in diesem Fall selbstverständlich sein, wird jedoch von Rechtsexperten kontrovers diskutiert. Das Gericht kann eine sog. Missbrauchsgebühr von bis zu 2.600 Euro verhängen. Das Gericht müsse "nicht hinnehmen, dass es an der Erfüllung seiner Aufgaben durch für jedermann erkennbar aussichtslose Verfassungsbeschwerden behindert wird", heißt es in dem Beschluss aus dem Jahr 2005.
Ob dies im Fall der „Verfassungsbeschwerde Militärsteuer“ vorliegt?
Wann es zu einer Verhandlung kommt, liegt vollständig in der Hand des Gerichtes.

Wir werden Sie weiterhin über alle Vorgänge rund um diese Verfassungsbeschwerde informieren.
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Summary

Constitutional Appeal Military Taxes

As per the federal budget law and/or the federal budget the indirect and direct taxes of all German citizens are also used for armament and the military. This affects the conscience of many people, who are resolutely in favour of peace. A group has now set out to claim its fundamental rights guaranteed by the constitution and on 16 February 2009 lodged a constitutional appeal against the use of their taxes for armament and the military.

1. Legal bases
Part I of the German Constitution includes article 1 to 19 on fundamental rights. Par. 3 of the first article states: "The following basic rights shall bind the legislature, the executive, and the judiciary as directly applicable law".
Article 4 comprises the fundamental right of freedom of belief, conscience and denomination and the right to conscientious objection. Par. 1 reads: "The freedom of belief, conscience and the freedom of ideological denomination shall be inviolable." As it violates the fundamental right of freedom of conscience the budget law is unconstitutional.

2. Consternation
Today the world spends EUR 2.6 billion a day in tax money for armament and the military, in Germany EUR 30 billion. Many people are convinced they don't pay any tax because they are pensioners, Hartz-IV (social security) recipients, single parents, trainees or students. But nobody is exempted as indirect taxation is omnipresent in food, in clothing, in accommodation, in energy, in communication and in travel. The state income from indirect taxation, from energy tax to value-added tax, is higher than direct income and wage tax. By virtue of budget laws over the last ten years the 82.4 million citizens of Germany have contributed on average EUR 200 per head a year via indirect taxes and only EUR 148 via direct taxes towards the military budget, a total of EUR 348 a year.
The 10 complainants and 750 supporters are concerned by the use of their taxes for armament and the military by virtue of budgetary legislation. This encumbrance of their conscience is expressed as a general consternation and an impressive personal consternation.

3. Violation of a fundamental right
According to Art. 4 par. 1 of the Constitution each person is free to act according to his or her conscience provided that this does not violate the rights of another person. The basic obligation to pay taxes is not objected to. However, the enforced use of their taxes for armament and the military by the budget law is contrary to the conscience of the petitioners and supporters and thus violates their fundamental right of freedom of conscience according to Art. 4 GG (Constitution). According to Art. 1 par. 3 GG, which is itself also an article on fundamental rights, no law may violate the other fundamental rights.

4. Cause of the violation of the fundamental right
Here the cause of the violation of the fundamental right is examined. Is it the result
a) of the conscience of a minority (conscience gone astray),
b) of an obligatory and unavoidable common structure,
c) of the general tax obligations and tax laws, or
d) of the budget law, which determines and implements an undifferentiated use of taxes in the federal budget?
The result of these considerations is, that a), and c) must be taken as given. The violation of the fundamental right is not obligatory and unavoidable due to the common structure. The alterable cause of the violation of the fundamental right is thus in d), the use of taxes.

5. Timing of the constitutional appeal
An explanation is provided here why the constitutional appeal against the budget law was not lodged much earlier.

6. Statements on reasons provided in previous constitutional appeals
Responsibility. Here we have attempted to determine who is responsible for the use of taxes. The courts have time and again pointed out to us that the politicians are responsible for the use and not the taxpayers. We have attempted to disprove this extremely problematic attitude. As the representatives of the people are not held liable by the legislative or the executive for the effects of the laws that they make, this group of people can also not be made accountable for the consequences. All of a state's power comes from the people. So responsibility rests with the people, i.e. with the taxpayers. They are liable for the use of tax money and for all national debt.

Causality. To date a total of some 50 to 70 appeals against the collection of military taxes have been filed in Germany. All appeals were decided against the petitioners. They failed both at the first instance of the finance courts and at the next instance, the Federal Finance Court. 4 or 5 petitioners then lodged appeals with the German Constitutional Court. These were rejected. In all proceedings and also in the reasons for the rejection of the constitutional appeals it was claimed that there is no causal relationship between the payment of taxes and the use of taxes and therefore a violation of conscience is unfounded.

This is why we have made particular reference to this causality in the petition and have provided detailed reasons for the existence of this causality. Lawyers who have examined this problem in depth have also confirmed our conviction. There is no doubt that the taxes used for armament and the military are also our taxes. If no taxes were paid no military potential would be possible.

7. Final remark
In the final remark we point out that the budgetary legislation could be structured so as to enable a purely civilian use of our taxes. This could be far more elegantly achieved thanks to a civil tax law according to the concept, supported by expert opinion, of the Netzwerk Friedenssteuer [peace tax network].

Furthermore we have pointed out that with their signatures more than 12 thousand German citizens have called for a statutory settlement of the military tax problem. The signatures have been presented to the German Bundestag.

Munich, 15 April 2009, Sepp Rottmayr
 
 
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