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Donnerstag, 9. September 2010
 
 
Was jede/r tun kann
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In Deutschland darf aus Gewissensgründen nur der Kriegsdienst mit der Waffe verweigert werden. Den Kriegsdienst mit der Steuer aber müssen wir alle leisten: Alt und Jung, Mann und Frau – Tag für Tag.
Viele wollen das nicht und fragen:  Was kann ich da tun?

Wir schlagen vor:

Sie unterschreiben unsere Grundsatzerklärung
(s. "Aktuell im Netzwerk" ).
 Download Unterschriftenliste08.pdf
oder Sie unterschreiben online.

Sie tun sich mit  Gleichgesinnten zusammen
und schließen sich einer unserer Regionalgruppen an. Wir laden Sie gerne zum nächsten bundesweiten Treffen ein, damit Sie unverbindlich reinschnuppern können. Hier sind Kontaktpersonen in den Regionen München , Nürnberg , Südwest , West , Nord , Ost , Berlin.

Treffen und Versamlungen gibt es regional; zwei mal jährlich bundesweit und alle 2 Jahre international.

Sie verstärken eine Arbeitsgruppe, z.B.:







Sie informieren sich.
 

Info-Material zur Militärsteuer-Verweigerung aus Gewissensgründen: s. "Rechtsweg ".
Auskunft über unsere Arbeitsgruppen und bundesweiten Treffen: s. "Kontakte ".

Sie unterstützen uns finanziell.
Viele finden die Idee gut, aber nicht jede/r kann sich aktiv beteiligen. Eine finanzielle Unterstützung ist ebenso wichtig. Sie erhalten eine Spendenquittung.

Spendenkonto: Netzwerk Friedenssteuer e.V.  Nr. 70 016 016 00,  BLZ  430 609 67 bei der GLS Gemeinschaftsbank e.G.

Sie verweigern Steuern.
Bislang blieb jede Steuerverweigerung symbolisch, da noch kein Fall positiv entschieden wurde. Trotzdem ist es wichtig, dass dieser Weg immer wieder neu medienwirksam gegangen wird!

Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Sind Sie Angestellte/r:
    Dann können Sie entweder den Militärsteueranteil mit dem Lohnsteuerjahresausgleich zurückfordern oder Ihren Arbeitgeber zur Unterstützung gewinnen. Dieser kann den entsprechenden Anteil vor Abgabe der Lohnsteuer einbehalten.
  • Sind Sie Selbständige/r:
    dann können Sie selber anteilsmäßig Ihre für Militär und Rüstung zu verwendenden Einkommens- und Umsatzsteuern einbehalten.


Für einbehaltene Steuern gibt es ein bundesweites Sperrkonto (Rechtsanwalts-Anderkonto) des Netzwerk  Friedenssteuer:
Konto RA Kierig, Nr. 804 309 3100, BLZ 430 609 67 GLS Gemeinschaftsbank e.G.

Zu all diesen Themen können Sie uns anfragen oder einladen. Wir helfen Ihnen gern. Kontakt

 
 
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